Dabei gilt: Strafverteidigung ist ein Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Äußern Sie sich deshalb nicht ohne Rat eines Anwaltes zum Sachverhalt! Ich beantrage für Sie umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte und entwickle auf Basis des Akteninhalts und der Sachlage mit Ihnen gemeinsam die individuell erfolgreiche Verteidigungsstrategie.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir oder schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz per E-Mail. Ich helfe gerne, schnell und unkompliziert.
Elisabeth Unger-Schnell
Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim
1.Juristisches Staatsexamen
Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Mosbach
2.Juristisches Staatsexamen
Angestellte Anwältin bei der Kanzlei Stiefel-Bechdolf & Haußmann, Heilbronn
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ bzw. „Fachanwältin“ ist berufsrechtlich geschützt. Sie setzt eine mehrjährige Berufserfahrung und den Nachweis aller praktischen und theoretischen Kenntnisse aus dem Fachgebiet voraus. Die dauerhafte Qualifikation wird auch dadurch gesichert, dass regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen wird.
Ich bin selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht.
Meine gesamte juristische Ausbildung hindurch hat mich ein besonderes Interesse für strafrechtliche Fragen begleitet. Mein Kanzleisitz ist in Heilbronn, aber ich berate und vertrete Mandaten natürlich in allen Regionen Baden-Württembergs und bin auch bundesweit aktiv.
Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich mit Erfahrung und Engagement an Ihrer Seite.
Wie viel ein Anwalt bzw. eine Anwältin für seine bzw. ihre Rechtsberatung und sonstigen Tätigkeiten verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht
Kanzleisitz Heilbronn
TROSSBACH, GEYER & DR. PETERLE
Heilbronner Bankhaus
Allee 18 – 74072 Heilbronn
Parkplätze in der Tiefgarage