ELISABETH
UNGER-SCHNELL

Ihre Fachanwältin für Strafrecht in Heilbronn

Erfahren. Engagiert. Erfolgreich.

In der Situation eines Strafverfahrens sollten Sie möglichst frühzeitig – beispielsweise bereits dann, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben – einen erfahrenen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Strafrecht beauftragen, denn eine effektive Strafverteidigung setzt idealerweise im Frühstadium des Ermittlungsverfahrens ein.

Dabei gilt: Strafverteidigung ist ein Kampf um die Rechte des Beschuldigten. Äußern Sie sich deshalb nicht ohne Rat eines Anwaltes zum Sachverhalt! Ich beantrage für Sie umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte und entwickle auf Basis des Akteninhalts und der Sachlage mit Ihnen gemeinsam die individuell erfolgreiche Verteidigungsstrategie.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir oder schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz per E-Mail. Ich helfe gerne, schnell und unkompliziert.

Elisabeth Unger-Schnell

Kurzvita

  • 2000 – 2005

    Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim

  • 2005

    1.Juristisches Staatsexamen

  • 2005 – 2007

    Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Mosbach

  • 2007

    2.Juristisches Staatsexamen

  • 2008
    Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2011
    Fachanwältin für Strafrecht
  • 2007 – 2010
    Angestellte Anwältin bei der Kanzlei M/S/L Dr. Silcher, Heilbronn
  • 2010 – 2012

    Angestellte Anwältin bei der Kanzlei Stiefel-Bechdolf & Haußmann, Heilbronn

  • 2012 – 2020
    Selbständige Fachanwältin für Strafrecht bei der Kanzlei Kanzlei M/S/L Dr. Silcher, Heilbronn
  • seit 2020
    Selbständige Fachanwältin für Strafrecht bei der Kanzlei Trossbach, Geyer & Dr. Peterle, Heilbronn

Meine Qualifikationen

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ bzw. „Fachanwältin“ ist berufsrechtlich geschützt. Sie setzt eine mehrjährige Berufserfahrung und den Nachweis aller praktischen und theoretischen Kenntnisse aus dem Fachgebiet voraus. Die dauerhafte Qualifikation wird auch dadurch gesichert, dass regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen wird.

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Tätigkeitsschwerpunkte

  • Kapitalstrafverfahren
  • Betäubungsmittelstrafverfahren
  • Jugendstrafverfahren
  • Wirtschaftsstrafverfahren
  • Steuerstrafverfahren
  • Nebenklage/Opferschutz

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV (Deutscher Anwaltsverein)
  • Mitglied in der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger
  • Mitglied im örtlichen Anwaltsverein Heilbronn
  • Mitglied beim Runden Tisch gegen häusliche Gewalt der Stadt Heilbronn (Arbeitsgruppe Kinderschutz und Arbeitsgruppe Täterarbeit)

Das kann ich für Sie tun

Ich bin selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. 

Meine gesamte juristische Ausbildung hindurch hat mich ein besonderes Interesse für strafrechtliche Fragen begleitet. Mein Kanzleisitz ist in Heilbronn, aber ich berate und vertrete Mandaten natürlich in allen Regionen Baden-Württembergs und bin auch bundesweit aktiv.

Kontaktieren Sie mich


Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich mit Erfahrung und Engagement an Ihrer Seite.

Tel: 07131 / 6458277

Fax: 07131 / 7972386

Mobil: 0179 / 9751506

Was kostet eine Strafverteidigung?

Wie viel ein Anwalt bzw. eine Anwältin für seine bzw. ihre Rechtsberatung und sonstigen Tätigkeiten verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

Eine kostenlose Rechtsberatung für konkrete Einzelfälle ist nicht erlaubt. Bezüglich der in Ihrem konkreten Fall zu erwartenden Kosten und ggf. zu treffenden Zahlungsvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Die telefonische Information über die zu erwartenden Gebühren ist unverbindlich und kostenfrei.

Was ist eine Pflichtverteidigung? Was kostet eine Pflichtverteidigung?

Unabhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen besteht in bestimmten Fällen ein Rechtsanspruch darauf, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger bzw. eine Pflichtverteidigerin beigeordnet wird.
Man spricht hier von „notwendiger Verteidigung“. Diese kann aus verschiedenen Gründen angenommen werden; insbesondere aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs, drohender oder bestehender Inhaftierung oder besonderen persönlichen Gründen. Die Kosten der Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Bertolt Brecht

Elisabeth Unger-Schnell

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht


  • Kanzleisitz Heilbronn

  • TROSSBACH, GEYER & DR. PETERLE

  • Heilbronner Bankhaus

  • Allee 18 – 74072 Heilbronn

  • Parkplätze in der Tiefgarage

ÖFFNUNGSZEITEN

  • Mo - Fr:
    8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    (oder nach Vereinbarung)
  • unter der Mobilnummer in Notfällen 24 Stunden erreichbar

Rechtliches